Kulturhaus Neuruppin

 

Kulturhaus - 50% Ermäßigung für gemeinnützige Körperschaften

 

Mit der Änderung der Entgeltordnung für das Kulturhaus, besteht seit Anfang 2026 die Möglichkeit für gemeinnützige Körperschaften die Grundmiete (kurz für 3 Stunden: 913,44 € und für bis zu 20 Stunden 1.536,24 €) um 50% zu reduzieren. Voraussetzung ist der Nachweis der Gemeinnützigkeit und die Veranstaltung muss werktags von Montag bis einschließlich Donnerstag stattfinden. Somit kostet die Kurzmiete für 3 Stunden 456,72 € und die Miete für bis zu 20 Stunden 768,12 €. 

 

Mit diesem Angebot wollen wir insbesondere ehrenamtliche Strukturen unterstützen und hoffen damit das Kulturangebot der Fontanestadt zu stärken.

 

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail, wenn Sie das Kulturhaus Neuruppin mieten möchten.

 

 

[Bestuhlungsplan]

 

[Hausordnung]

 

[Entgeltordnung]

 

Ansprechpartner:Herr Andreas Vockrodt
Tel.:+49 (0)3391.355 5300
Fax:+49 (0)3391.355 5309
E-Mail:
www:www.kulturhaus-neuruppin.de